Grünpflege und Außenanlagen
Rasen, Hecken, Beete und befestigte Flächen – regelmäßig über die Saison gepflegt oder als einmaliger Einsatz, wenn eine Fläche wieder in Form gebracht werden muss.
Was wir übernehmen
Eine gepflegte Außenanlage ist das Erste, was Besucher von einer Immobilie sehen. Wir übernehmen die laufende Pflege für Wohnanlagen, Gewerbeobjekte und Privatgrundstücke – und räumen auch dort auf, wo länger nichts gemacht wurde.
Zur Grünpflege gehören für uns auch die befestigten Flächen: Einfahrten, Gehwege und Höfe, auf denen sich Moos und Unkraut festgesetzt haben.
- Rasenpflege, Mäharbeiten und Kantenschnitt
- Hecken-, Strauch- und Formschnitt
- Beetpflege und Unkrautentfernung
- Reinigung von Pflasterflächen, Einfahrten und Gehwegen
- Laubbeseitigung im Herbst
- Entsorgung des Grünschnitts nach Absprache

Wie wir arbeiten
Saisonal geplant statt kurzfristig improvisiert – das hält den Aufwand und die Kosten stabil.
Feste Saisonpflege
Wir legen die Termine für das ganze Jahr fest. Sie müssen sich um nichts kümmern und wissen von Anfang an, was ansteht.
Einmaliger Einsatz
Zugewachsene Flächen, Objektübergaben oder Leerstände bringen wir in einem Durchgang wieder in einen ordentlichen Zustand.
Kombiniert mit der Reinigung
Wenn wir ohnehin regelmäßig im Objekt sind, lassen sich Außen- und Innenbereich in einem Termin abdecken.
Pflasterflächen: vorher und nachher
Eine eigene Aufnahme von einem Einsatz im Kreis Heinsberg. Ziehen Sie den Regler, um beide Zustände zu vergleichen.
Vorher
Nachher
Häufige Fragen
Übernehmen Sie die Pflege über die ganze Saison?
Ja. Für viele Objekte legen wir zu Saisonbeginn feste Termine fest – vom ersten Schnitt im Frühjahr bis zur Laubbeseitigung im Herbst. Einmalige Einsätze sind ebenso möglich.
Entsorgen Sie den Grünschnitt?
Ja, die Entsorgung können wir übernehmen. Wir klären vorher mit Ihnen, ob abgefahren oder vor Ort kompostiert wird, weil sich das auf den Preis auswirkt.
Reinigen Sie auch Pflaster- und Hofflächen?
Ja. Moos, Unkraut und Verschmutzungen auf Einfahrten, Gehwegen und Hofflächen gehören zu den Arbeiten, die wir häufig zusammen mit der Grünpflege ausführen.
Ab wann ist ein Heckenschnitt möglich?
Zwischen dem 1. März und dem 30. September sind starke Rückschnitte und Rodungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht zulässig. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt bleibt in dieser Zeit erlaubt. Wir planen die Termine entsprechend.